Das Veterinäramt hat die Befugnis, eine Tierhaltung zu überprüfen, Auflagen zu machen, zu kontrollieren, ob diese Auflagen eingehalten werden und gegebenenfalls Tiere sicherzustellen.
Wir sind ein Verein und keine Behörde. Daher haben wir keine Berechtigung in solchen Fällen aktiv zu werden und einzuschreiten – dies kann nur eine Behörde!
Bitte wenden Sie sich also an das zuständige Veterinäramt mit genauen Angaben zu Ort, Name, Datum, Zeugen und ggf. Fotos. Eine Dokumentation der beobachteten Misshandlung/nicht artgerechten Haltung ist hier sehr wichtig. Fragen Sie im Zweifelsfall auch noch mal nach, ob eine Überprüfung tatsächlich stattgefunden hat.
Bei akuter Tierwohlgefährdung bzw. Gefahr in Verzug wenden Sie sich bitte an die Polizei. Diese darf in so einem Fall sofort einschreiten.
Wichtige Kontakte:
| Veterinäramt Hochtaunuskreis | Tel: 0 61 72/9 99-65 99 | E-Mail: veterinaeramt@hochtaunuskreis.de |
| Polizei Oberursel | Tel.: 0 61 71/6 24-0 | |
| Polizei Bad Homburg | Tel.: 06172/12 0-0 | |
| Polizei Königstein/Kronberg | Tel.: 0 61 74/92 66-0 | |
| Polizei Usingen | Tel.: 0 60 81/92 08-0 | |