Tierschutzvertrag & Vermittlungsgebühr
Wenn Sie ein Tier von uns aufnehmen, schließen wir mit Ihnen einen Tierschutzvertrag ab. Damit sollen Rechte und Pflichten zum Schutz unserer Tiere vertraglich geregelt werden.
Immer wieder kommt die Frage auf, warum Vermittlungsgebühren genommen werden. Tiere sind keine Geschenke und die zukünftig anfallenden Kosten für Fütterung, Versorgung etc. sind im Vergleich zur Vermittlungsgebühr um ein Vielfaches höher. Wer also schon mit der Zahlung der Vermittlungsgebühr Schwierigkeiten hat, sollte von der Tierhaltung absehen, da die finanziellen Voraussetzungen für eine verantwortliche Tierhaltung dann wohl nicht gegeben sind.
Unsere Vermittlungsgebühr, die bei Abholung des Tieres und nach Abschluss des Tierschutzvertrages fällig wird, deckt nicht im Mindesten die Kosten, die dieses Tier bei uns verursacht hat. So sind alle unsere Tiere tierärztlich untersucht, haben die notwendigen Impfungen erhalten, wurden entwurmt, getestet (Katzen) und ggf. gechippt. Ebenso sind notwendige Behandlungen wie Zahnsanierungen und Operationen erfolgt. Dazu kommen noch die Kosten für die Unterbringung, Versorgung und das Futter bei uns hier im Tierheim. Damit ist eigentlich klar, dass die Vermittlungsgebühr nur einen kleinen Anteil zur Deckung der uns entstandenen Kosten leistet.
Vermittlungsgebühren 2026:
| Hund | ab 300 € |
| Hund bis 1 Jahr | ab 500 € |
| Hunde-Oldie | auf Anfrage |
| Katze | ab 180 € |
| Katzenpärchen | ab 300 € |
| Katzen-Oldie | auf Anfrage |
| Kaninchen | ab 40 € |
| Kaninchenpärchen | ab 70 € |
| Meerschweinchen | ab 30 € |
| Meerschweinchenpärchen | ab 50 € |
| Wellensittich, Kanarienvogel, Nymphensittich | ab 20 € |
| Ratte, Maus, Gerbil, Hamster | ab 10 € |
| Schildkröte | ab 50 € |
| Exoten | auf Anfrage |
Was sollte ich vorab bedenken und wie kann ich mich auf den Einzug meines neuen Tieres vorbereiten? Weitere Informationen finden Sie hier.